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Was ist ein Fachanwalt?

Sie suchen einen Fachanwalt? Dann sollten Sie das hier vorher lesen!

"Was issen das für eine blödsinnige Frage" werden Sie vielleicht jetzt denken, "Ein Fachanwalt ist einer der was was seinem Fach versteht, warum sollte er sonst wohl so genannt werden?"

Das ist schon einmal nicht so ganz falsch. Aber ist es auch ganz richtig?

Es gab mal Zeiten, lange her, in denen Anwälte zwei, drei Tätigkeitsschwerpunkte, vielleicht noch zwei, drei Interessensgebiete nannten, um der werten Kundschaft bekannt zu machen, womit er sich hauptsächlich beschäftig, beschäftigen muss. Man kann es sich ja nicht immer so aussuchen, was einem da so als Kundschaft reinschneit.

Tätigkeitsschwerpunkt hiess also: "Damit schlage ich mich den ganzen Tag rum", Interessensgebiete hiess: "Für diese Rechtsgebiete interessiere ich mich persönlich besonders". Was einen Menschen interessiert, geht besser rein und bleibt hängen. Aber wenn nun keiner reinkommt und Probleme hat, die zu meinen Interessensgebieten gehören?

Somit waren die Tätigkeitsschwerpunkte halt die Ecken des Rechts in denen ein Rechtsanwalt sich beruflich rumschlagen musste.

Ein Strafverteidiger z. B., der, wenn auch nur zufällig, einen publicityträchtigen Strafprozess gewinnt, hat schnell viele viele Kunden des halbseidenem Miljös, welche, die sich noch in  Freiheit befinden und welche, die bereits im Knast hocken und damit einen Tätigkeitsschwerpunkt, den er so vielleicht gar nicht angestrebt hat. Strafrecht.in diesem Fall.

Interessengebiete sind die Rechtsbereiche, für die sich ein Rechtsanwalt halt persönlich interessiert, was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass er hier auch die Mandanten hat, die er gerne hätte.

Aber, wir leben ja in der Zeit der Spezialisten, Büroräume werden heute nicht mehr schlicht geputzt, sie werden gepflegt und deshalb mutierten Putzfrauen und Putzmänner Pflegerinnen + Pflegern. Bei fortschreitender Spezialisierung wird irgendwann der Pfleger zum Hygienebeauftragten mutieren; der dann nur noch die Toiletten selbst zuständig ist und nicht mehr auch für den Boden..

Und so kam das Spezialistentum natürlich auch in den anwaltlichen Beruf an..

Da gibt es nun den Rechtsanwalt, Fachanwalt für Agrarrecht, für Arbeitsrecht, Bankrecht,  Kapitalmarktrecht, Baurecht,  Architektenrecht, Erbrecht, den Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Migrationsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transportrecht, Speditionsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Vergaberecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht.

Obwohl von der mittlerweile verwöhnten Kundschaft immer wieder nachgefragt: Den Fachanwalt für Vertragsrecht gibt nicht, noch nicht, ebenso gibt es noch keine Fachanwälte für Nachbarschaftsrecht. Es erstaunt manchmal, für welche exotischen Rechtsgebiete die Anrufer von Anwaltshotlines glauben einen Fachanwalt sprechen zu wollen.

Der Titel  "Fachanwalt" sagt jedoch wenig bis nichts über die tatsächliche Qualifikation aus. Schon gar nichts sagt er dazu aus, dass andere Anwälte ohne diesen Titel im Briefkopf z. B. weniger "Ahnung + Fachwissen" hätten.

Und rasch zeigte sich auch, dass das Hervorheben eines Fachanwaltstitels sich oft eher negativ darstellt: "Sie sind Fachanwalt für Verkehrsrecht? Dann verstehen Sie ja von meinem vertragsrechtlichen Problem nichts".

Das führte dann ganz schnell dazu, dass Fachanwälte ganz zurückhaltend + bescheiden mit "Auch Fachanwalt für Tralalarecht." warben.

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Was also braucht es, um sich Fachanwalt nennen zu können?

Leicht vereinfacht:

Es ist  zunächst eine Zulassung von drei Jahren als "hundsgewöhnlicher"  Rechtsanwalt nötig und es braucht den Nachweis, dass ein Anwalt in dem Gebiet, für das er als Fachanwalt zugelassen werden soll, eine bestimmte Anzahl von Rechtsfällen, persönlich und weisungsfrei (also ohne fremde Hilfe!), selbst bearbeitet hat. Im Arbeitsrecht sind das z. B. 100 Fälle, im Verkehrsrecht 160. Warum einmal 100 (wie im Arbeitsrecht) und warum einmal, im Verkehrsrecht, 160 wissen die Betroffenen wohl selbst nicht so genau. Das sollte, müsste, nachgewiesen werden. Ob dies jedoch in der Praxis tatsächliche so geschieht darf zumindest angezweifelt werden.

Da sollten die "Fachausschüsse", ohne die es natürlich nicht geht, halt einmal befragt werden.

Die Ausbildung zum Fachanwalt ist natürlich auch ein Geschäft. Hätten Sie es. lieber Leser, auch nur vermutet?

So müssen z. B.  theoretische Kenntnisse in einem sogenannten Fachanwaltslehrgang erworben werden. Der Aufwand: Mindestens 120 Stunden..

Wobei sich hier natürlich auch die Frage stellt, wieso jemand, der schwerpunktmässig seit Jahren in einem bestimmten Rechtsgebiet arbeitet und somit alles wissen sollte, eine Nachschulung in einem sogenannten Fachanwaltslehrgang nachweisen muss. Lehrgang klingt nicht danach, als würde Wissen abgefragt und beurteilt.

Hat ein Rechtsanwalt den Schein als Fachanwalt in der Tasche sollte er sich einmal jährlich fortbilden. So ist es zumindest angedacht.

Gut, das lassen wir einmal mal so unkommentiert stehen.

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Was also sagt die Bezeichnung "Fachanwalt" nun letztendlich wirklich aus?

Zumindest soviel, (oder so wenig) dass ein Anwalt, der sich nun Fachanwalt nennen kann, in der Rechtsecke, in der er Fachanwalt ist, nicht völlig unbedarft sein kann. Mehr aber auch nicht.

Im Spektrum der Anwaltschaft gibt es viele, sehr sehr viele Anwälte die sich in vielen Rechtsgebieten bestens auskennen und keine "Ausbildung" zum Fachanwalt gemacht haben, sich nicht Fachanwalt nennen und so manchem Fachanwalt mit ihrem Wissen, ihrer Erfahrung um Welten voraus sind.

Ein anderer Aspekt: Ein vollbeschäftigter Anwalt hat selten die Zeit für eine Ausbildung zum Fachanwalt.

Warum sollte er sich vollbeschäftigt diese auch nehmen? Die beste Werbung sind immer noch zufriedene Mandanten.

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