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Möglicherweise
übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. |
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Nach
anfänglichen Schwierigkeiten in den Jahren 1998 + 1999 können wir
heute feststellen, dass Rechtsschutzversicherungen mittlerweile die
Kosten einer Erstberatung immer übernehmen, auch wenn diese z. B.
fernmündlich erfolgt. |
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Voraussetzung
ist jedoch, dass die "Problemstellung" im Leistungsumfang
Ihrer Versicherung enthalten ist. |
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Fragen
Sie bei Ihrer Versicherung nach! |
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Sie
benötigen dazu lediglich Ihre Versicherungsnummer. |
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Im
Falle einer Deckungszusage erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter bei der
Versicherung eine Rechtsschutznummer. |
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Senden
Sie diese Rechtsschutznummer mit. Zusätzlich wird noch der Name
der Versicherung und Ihre Versicherungsnummer benötigt. |
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Das
ist genügend. Ihr beratender Anwalt rechnet mit Ihrer Versicherung ab. |
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Für
Sie entstehen keine weiteren Kosten. |
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"Ihr
Anwalt" nimmt Ihnen diese Arbeit gerne ab. |
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Dazu wird lediglich der Name Ihrer Versicherung mit Anschrift oder Telefonnummer,
sowie die Nummer Ihrer Rechtschutzversicherung benötigt. |
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Zusätzlich
wird Ihr Einverständnis benötigt, dass der von Ihnen geschilderte
Sachverhalt der Versicherung bekannt gemacht werden kann. |
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Dieses
Einverständnis kann auch durch eine Beauftragung Ihrerseits geschehen,
nach einer Deckungszusage bei Ihrer Versicherung nachzufragen. In dieser
Beauftragung liegt das indirekte Einverständnis zur Darlegung des
von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegenüber dem zuständigen
Sachbearbeiter Ihrer Rechtschutzversicherung. |
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!!!
So Sie die Beratung über eine Rechtschutzversicherung abzuwickeln
beabsichtigen, teilen Sie dies bitte schon in Ihrer Erstschreiben
mit !!! |