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![]() .... Erbrecht - Rechtsanwalt für Testament, Erbrecht, Erbfolge, Erbschein, Pflichtteil, Stiefkinder, Erbengemeinschaft _Nichts hat mehr Geschwister zu Feinden fürs Leben werden lassen, Familien für immer auseinander gebrochen und Rechtsanwälte bereichert wie das Erbrecht. Es muss aber auch gesagt werden, dass das deutsche Erbrecht wohldurchdacht ist, vielleicht das qualifizierteste weltweit, ist. Es werden auch die infamsten Instinkte der Menschen, wie z. B. Rachsucht oder schon in Richtung Nötigung gehende Versuche das Erbe als Druckmittel einzusetzen, berücksichtigt. Wer hat noch nie gehört,, dass irgendjemand "enterbt" werden soll? Womit ja ausgedrückt werden soll, dass jemand nach dem Verscheiden eines Erblassers nichts, aber wirklich auch absolut nichts, erhalten soll. Klar, per Testament können Kinder, Ehepartner tatsächlich vom Erbe ausgeschlossen werden, einem so "Enterbten" den Geldfluss ganz abzuschneiden gelingt aber auch per Testament oder Vermächtnis nur in ganz wenigen Fällen. So z. B., wenn jemand vom Erbe ausgeschlossen wird, wenn er dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, ihn zu Lebzeiten arg misshandelt hat.. Einem so per Testament Ausgeschlossenen verbleibt jedoch, in so gut wie allen Fällen, immer noch die Hälfte dessen, was er erhalten hätte, gäbe es kein Testament und er wäre ganz normaler, regulärer Erbe geworden, so wie die gesetzlichen Normen es vorsehen, wenn ein Erblasser bis zu seinem Ableben nichts testamentarisch geregelt hat, nichts dazu geregelt hat, wie es mit seinem Besitz nach seinem Ableben weitergehen soll. Die Hälfte, die einem per Testament Enterbten zur Verfügung zusteht ist aber lediglich ein zivilrechtlicher Anspruch zu, der gegen den / die tatsächlichen Erben durchgesetzt werden muss, wenn der Erbe, die Erben, die Erbengemeinschaft nicht freiwillig zahlen wollen, eingeklagt werden muss. Jemanden tatsächlich vom Erbe auszuschliessen, so zu blockieren, dass er beim Tod eines Erblassers finanziell nicht partizipiert ist möglich, allerdings hat der Gesetzgeber hier vorausschauend die Messlatte sehr hoch gehängt. Es muss schon, wie weiter vorne erläutert, viel passiert sein, damit dies überhaupt möglich ist. Wiederholend: Wobei schon arg viel passiert sein muss, wie z. B., dass ein Erbberechtigter dem Erblasser z. B. nachweisbar nach dem Leben getrachtet hat oder ihn z. B. schwerst misshandelt hat. Die blosse Behauptung allein genügt nicht. Das deutsche Erbrecht auszutricksen, ist also so leicht nicht. Es sind schon erhebliche Anstrengungen notwendig das Erbe "verschwinden" zu lassen oder zu mindern. Es ist möglich, es erfordert aber erhebliches "Fachwissen" und auch Wissen, dass man sich sonst nur "auf der Strasse" erwerben kann. Das kann z. B. (vereinfacht formuliert) durch Verschenken geschehen. Wissen Berechtigte, wozu auch Pflichtteilsberechtigte zählen, was und vor allem wem verschenkt wurde, sind Schenkungen bis zu 10 Jahren für Schenker und Beschenkten vakant., wenn dadurch beabsichtigt das Erbe eines Dritten geschmälert wurde. Jedoch kann heute nicht mehr der Gesamtwert (früher 100% des Verschenkten) des Verschenkten angegriffen werden, es erfolgt ein progressiver Abbau von jährlich 10%. Nach einem Jahr sind also nur noch 90% angreifbar, nach 9 Jahren nur noch 10%. Haben die Erben keine Ahnung wohin das Geld gegangen ist, ist es halt weg. Interessiert? Ihr Anwalt (so er fit genug ist) kann Ihnen dazu mehr sagen! Wann + warum ist es notwendig sich zu Lebzeiten zum Erbrecht kundig zu machen?Für jemanden der nichts hinterlässt oder nur Schulden hinterlässt ist das sicherlich nicht soo wichtig. In derartigen Fällen sind gesetzlichen Erben, welche nach deutschem Recht automatisch Erbe werden, gut beraten sich schnellstmöglich zum deutschen Erbrecht kundig zu machen. Wer nicht innerhalb von sechs Wochen, ab Kenntnis, beim Nachlassgericht das Erbe ausschlägt wird automatisch Erbe und so mancher erbt dann ausser Schulden nichts. Dies dann zu korrigieren, zu revidieren, ist zwar in vielen Fällen noch möglich, ist aber meist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Gerade aber bei grösseren und grossen Vermögen ist es schon erstaunlich wie wenig sich die Besitzer dieser Vermögen und Erblasser in spe, sich manchmal schon zu Lebzeiten Gedanken darüber machen, wie es nach ihrem Tod weitergehen soll.. Das mag auch daran liegen, dass sich das Beschäftigen mit Thema Tod einfach immer wieder "auf morgen" verschoben wird. Eingen scheint es aber auch, nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“ völlig egal zu sein, wenn und wie sich "die Bagage" später um das Erbe streiten. Aber es ist selbst bei vorsorglich getroffenen Regelungen, z. B. per Testament“, immer wieder erstaunlich, wie wenig durchdacht letztendlich manche dieser gefundenen Regelungen sind, die da so in Testamenten auftauchen und dadurch zu "Bösem Blut" unter den Erben führen. Regel: Je besser durchdacht eine Erbregelung ist, desto weniger Streit unter den Erben, desto mehr bleibt am Ende für die Erben übrig. ............ Empfehlungen > Forum Recht ....................
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