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Familienrecht - Anwalt für Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht > Kinder

Auch hier die zunächst blöd klingende Frage: Was ist das Familienrecht?

"Blödsinnige Frage" werden jetzt viele meinen: Das Recht der Familie.

"Stimmt" würden wir Ihnen daraufhin antworten und was noch?

Darauf würde so mancher noch mit dem argumentieren was ihm gerade so alles spontan einfällt: Das Recht der Wahl des Namens eines Paares bei Verheiratung, weil das so ziemlich eine der ersten Fragen ist, die ein heiratwilliges Paar sich stellen muss. Welche Ausgestaltung dieses Recht des Namens dann in der Ehe hat? Da müssten viele viele schon passen. Doppelnamen: Ja. Sind ja seit einiger Zeit in Mode. Aber; welchen Namen werden dann die Kinder haben?

Dann würde dem ein oder anderen noch einfallen: Sorgerecht für die Kinder, Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder, für den Fall, dass der Himmel mal nicht mehr voller Geigen hängt.

Und was noch fast jedem einfallen würde, auch wenn niemand beim ersten Glück darüber nachdenken will: die Scheidung.

Hinterfragt, wie eine Scheidung in der Regel so abläuft, müssten dann auch hier die meisten schnell aufgeben.

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Also nochmal gefragt: Was ist das Familienrecht?

Das Familienrecht regelt alles was zwischen dem Punkt des Sichkennenlernens und dem Zeitpunkt liegt, wenn ein Paar abschliessend voneinander getrennt ist, verheiratet oder nicht ist dabei egal. Wenn alles was ein Paar einmal verbunden hat gekappt ist und jeder seine eigenen Wege geht. Auch selbst über diesen Zeitraum hinaus, können familienrechtliche Regelungen noch in das Leben ehemaliger Paare hinein wirken. Man denke z. B. an den Unterhalt nach der Ehe, den Unterhalt für Kinder des Paares.

Das Familienrecht ist so gestaltet, dass es so wenig wie möglich Anwendung finden soll. Der Staat will so sich soweit als möglich aus einer Beziehung, einer Ehe heraushalten..

Dies setzt voraus, dass Eheleute, Paare, miteinander klarkommen und Regelungen finden mit denen beide leben können, Regelungen finden, welche das Wohl der Kinder an erste Stelle stellen.

Erst wenn das nicht mehr funktioniert kommt der Staat und sagt: "So, wenn Ihr unfähig seid Euch vernünftig auseinander zu setzen, machen wir das für Euch und sagen Euch wie es weitergeht".

Solange die Welt rosarot ist gibt es da auch selten Probleme.

Mit der Zeit wird das Rosarot aber meist immer blasser, der einst so blaue Himmel immer dunkler und dann ziehen manchmal ganz schnell die ersten Gewitter auf.

Das ist dann meist der Zeitpunkt an dem die Justiz, der Staat  kommt und klar macht, dass der Gesetzgeber Regeln geschaffen hat, die einzuhalten sind..

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Wann wird das Familienrecht wichtig?

Besonders immer dann, wenn es um die Trennung geht, die Scheidung ansteht und mit all dem zusammenhängend natürlich die Kinder, die  bei einer Trennung leider oft zum Spielball für die Eltern werden. Kinder sind oft noch das letzte Verbindende, über die Kinder kann Druck erzeugt werden, Rachegelüste werden mittels der Kinder an den Mann, die Frau gebracht. 

Besonders übel und das kommt nicht nur bei sogenannten Assis vor, wie oft gerne unterstellt wird, das findet sich ebenso in Akademikerkreisen, dort, wo man die Intelligenz vermutet und wenn nicht Intelligenz, dann zumindest einen vernünftigen Umgang. Gleiches gilt für Gewalt in der Ehe, da unterscheidet sich der Studierte kein Stück vom gemeinen Hilfsarbeiter. Professoren wohnen halt seltener in Mehrfamilienhäusern und die gesamte Nachbarschaft kriegt es mit, wenn es wieder mal zwischen den Eheleuten kracht..

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Wird das Familienrecht der Neuzeit angepasst?

Hin und wieder schon. So wurden z. B. vor etwas mehr als 10 Jahren die Unterhaltsregelungen für den nachehelichen Unterhalt geändert, angepasst, wenn man so will.. Der Grundsatz: Einmal Chefarztehefrau immer Chefarztehefrau gilt heute nicht mehr. Der Gesetzgeber will es heute als normal sehen, dass jeder sich nach dem Eheaus selbst ernähren soll und muss. es gibt nur wenige Ausnahmen, wie, wenn z. B. eine schwere Krankheit vorliegt oder Kleinkinder unter drei Jahren vorhanden sind.

Schwierigkeiten zeigen sich, seit die Immigration in Deutschland zugenommen hat.

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Es geht dabei um die sog. Scheidung nach den Regeln der Sharia

In Deutschland werden Ehen von von Gerichten durch Urteil nach deutschem Recht geschieden. Dabei wird dann der Zugewinnausgleich durchgeführt, so kein anderslautender Ehevertrag vorhanden, ebenso der Versorgungsausgleich, der Rentenansprüche ausgleicht. Meist wird auch gleich über das Umgangsrecht, Sorgerecht, den Unterhalt für die Kinder entschieden.

Die sogenannten Shariascheidungen stellen allerdings ein Problem dar,  bei denen Geistliche (die auch manchmal Juristen sind oder sein sollen) Paare trennen.

Die werden in Deutschland manchmal anerkannt, allerdings gehen dazu die Meinungen unter Juristen sehr auseinander und es spricht viel dafür, dass die, die meinen, dass diese Scheidungen nicht anerkannt werden sollten möglicherweise die besseren Argumente haben.

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