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Wie klar formuliert sollte / müsste ein Mietvertrag sein?

Antwort: So klar als möglich und in verständlichen Formulierungen. Diese müssen nicht juristisch korrekt formuliert sein. Wichtig ist, dass erkennbar ist, was der gemeinsame Wille der sich Vereinbarenden ist.

Zunächst gibt es da das Angebot des Vermieters, der nichts verheimlichen soll und darf und da gibt es die Annahme durch den Mietwillingen. Ist die Wohnung / Immobilie voller Mängel, der Mieter weiss dies und mietet trotzdem, kann er nicht hinterher kommen und Mängel rügen, Abstellung fordern, die Miete mindern.

Etwas anderes ist es, wenn der Vermieter schwindelt. Hat der Vermieter Mängel nicht offen gelegt, egal, ob bewusst oder unbewusst, darf der Mieter nicht zu lange warten diese Mängel anzuzeigen und zu rügen, nicht zulange damit warten Abstellung zu fordern. Wartet er zu lange ab, gilt dies als Akzept. Ein Vermieter muss aber auch, so er die Mängel tatsächlich nicht kennen sollte, erst einmal Kenntnis von diesen Mängeln erhalten, um dann abstellen zu können.

In Mietverhältnissen gibt es unzählige Konstellationen, welche zu Streitigkeiten ekalieren können und die oft so eskalieren, dass sie manchmal in Handgreiflichkeiten enden.

Viele Beteiligten wären oft gut beraten sich vorher rechtlichen Rat einzuholen, sich rechtlich schlau zu machen bevor Sie den Mund zu weit aufzureissen. Das gilt für Mieter, das gilt für Vermieter.

Manchmal ist es schlicht erschreckend wie viel Halbwissen in der Welt ist, gerade im Mietrecht. 

So ist z. B. die Mär, dass ein Mieter dem Vermieter nur drei Nachmieter vorstellen muss, um aus seinem Mietvertrag rauszukommen, einfach nicht totzukriegen.

Ebenso der Irrglaube vieler Vermieter, dass sie ein Anrecht darauf haben einen Schlüssel zu einer vermieteten Wohnung und somit jederzeit das Recht auf Zutritt zu haben. Nichts von dem trifft zu.

Mit dem Aufkommen der Seuche (nichts als eine eigene Meinung!) AIRBNB, welche Untervermieter und Touristen zusammenbringt, wird auch das Streitthema Untermietung aktuell, denn auch das kurzzeitige Vermieten an Touris ist nach deutschem Recht eine Untervermietung, die der Zustimmung des Vermieters bedarf.

Irgendwann endet jedes Mietverhältnis und das ist dann der Punkt, an dem auch scheinbare Freundschaften zwischen Vermieter und Mieter einer Belastungsprobe stellen müssen. Einer meint, dass die Wohnung renoviert werden müsste, der andere meint, er könne gehen und die grellgelb gestrichenen Wände dem Nachmieter oder dem Vermieter überlassen zu können.

Und dann beginnt der Streit, der Vermieter beruft sich auf einen möglicherweise schon lange vom Bundesgerichtshof kassierten Passus im Vertrag, der Mieter hat irgendwo irgendwas zu seinem aktuellen Problem bei der Suche im Internet gefunden, versteht es zwar nicht so richtig, interpretiert es halt frei Hand  zu seinen Gunsten und der Ärger ist da.

Jetzt wird plötzlich darauf geschaut, ob ordentlich fristgemäss gekündigt wurde, in welchem Zustand die Mietsache sich befindet. Was ist mit der Kaution? Der Mieter hat die letzten anstehenden Mieten mit der Kaution verrechnet. Kann der das so einfach machen?

Antwort: Nein. Von den gesetzlichen Vorgaben her nicht. Aber was, wenn er es trotzdem macht, wie es viele machen?

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Mietrecht > Renovierung

Was muss der Mieter renovieren? Muss er überhaupt renovieren, streichen, Schäden beseitigen?

Und was ist der Unterschied zwischen Renovieren und Schönheitskorrrekturen?

Der Bundesgerichtshof, der Senat, zuständig für Mietrecht hat da in den letzten Jahren viele Entscheidungen getroffen und mit seinen Entscheidungen auch für viel Verwirrung gesorgt. Viele, seit vielen Jahren bestehende Mietverträge waren plötzlich Makulatur, die Vermieter blieben auf ihren Kosten hocken, von denen sie lange glaubten diese auf die Mieter weiterwälzen zu können.

Gerade im Mietrecht sollte, für Mieter und auch für Vermieter, die Maxime lauten sich VORHER schlau zu machen, denn (fast) nirgendwo werden so viele teure Fehler gemacht wie im Mietrecht..

Niemals, so wie heute, war es möglich sich preiswert und vor allem schnell und direkt zu einem Rechtsproblem Rat und Hilfe, Rechtsrat zu holen. Heute muss niemand mehr umständlich mit der Sekretärin eines Rechtsanwalts einen Termin vereinbaren und sich dann für diesen Termin ins Auto hocken..

Heute geht dies per Anwaltshotline per Mail oder auch direkt per Telefon in kürzester Zeit, zu günstigen Preisen und das auch noch mitten in der Nacht.

Das es dann aber für viele noch kostenlos sein soll, ist nun wirklich nicht mehr rational nachvollziehbar.

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