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Strafrecht - Anwalt für Strafverfahren und Strafprozesse

Jeder, wirklich jeder kann, auch zufälligerweise, in das Fadenkreuz des Strafrechts gelangen. Niemand sollte sich auf der Annahme ausruhen, dass er ja nichts zu verbergen hat. Gerade wegen der Sammelwut an Informationen, welche extrem immer mehr zunimmt, kann jeder schnell ins Fadenkreuz der Strafermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften geraten.

Telefone werden abgehört, der Emailverkehr gelesen, in sozialen Netzwerken wird ebenso "nachgeschaut" und protokolliert.

Von Strafrecht her gedeckt?  Auch im Sinne des Strafrechts gehandhabt?

Eine gute Frage.

Wissen Sie was jeder in Ihrem Bekanntenkreis so treibt? Was jeder so veranstaltet, mit dem Sie täglich telefonieren? Mit dem Sie Sie sich per Mails austauschen? Mit wem Sie in den sogenannten sozialen Netzwerken, in denen das mit den Freundschaften oft ganz schnell geht, so "befreundet" sind?

Es muss nur irgendwer in Ihrem Bekanntenkreis / "Freundeskreis" auffällig" sein, was natürlich völlig zu unrecht sein kann, und schon gehören Sie zum Konsurtium der Menschen, die es gilt im Auge zu behalten. 

Womit wir dann im Strafrecht wären

Wenn Sie jetzt anfangen über Ihren Bekanntenkreis nachzudenken und darüber nachdenken wer für Sie kritisch weren könnte, ist die Saat aufgegangen. In einem Rechtsstaat sollte so etwas nie aufkommen; also läuft inzwischen etwas offensichtlich arg schief.

Was sollte / muss im Strafrecht also jedermann zumindest halbwegs bekannt sein?

Heute knackt die Leitung nicht mehr, wenn jemand Ihr Telefon abhört. Es hockt auch niemand mehr mit Kopfhörern da und hört mit.

Jeder, der abgehört wurde, sollte, nach Beendigung der Aktion, laut Gesetz dazu informiert werden, dass man ihn abgehört hat, jedoch in der Realität dürfte das wohl so manches mal nicht geschehen. Wie soll jemand auch je erfahren, dass man ihn abgehört hat?

Aber eines können Sie versichert sein: Wenn Sie einmal ohne Wissen Gegenstand von Ermittlungen gewesen sein sollten und diese wurden dann eingetellt, haben Sie vom Strafrechtichen her nichts mehr viel zu befürchten.

Was, wenn die Staatsanwaltschaft etwa bekrittelt, was sich einen "begründeten" Verdacht nennt?

Dann kann es Ihnen passieren, dass die Polizei morgen um 6 Uhr 01 bei Ihnen vor der Tür steht. Wenn die dann klingeln und höflich darum bitten eingelassen zu werden sind Sie ein Glückspilz. Vielen wird einfach die Tür aufgerammt, vermummte Gestalten rennen durchs Haus und schreien: "Polizei, Alles auf den Boden". Da kommt natürlich richtige Freude auf, wenn man so aus dem Schlaf gerissen wird, noch bevor der Wecker geklingelt hat. Noch mehr Freude kommt auf, wenn das wegen etwas geschieht mit dem Sie nichts zu tun haben. 

Welche Möglichkeiten der Verteidigung bietet mir das Strafrecht?

Das werden sich nach einer solchen Aktion, wenn sie wieder halbwegs klar in Schädel sind, viele fragen.

Viel können Sie nicht tun. Wer erreicht schon morgens vor acht seinen Rechtsanwalt?

Was Sie tun können: Protestieren, wenn die Polizei in Ihren Papieren rumschnüffelt oder sogar gezielt liest. Einpacken darf die Polizei, Lesen und Auswerten ist dann Sache der Staatsanwaltschaft.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren, im Sinne des Strafrechts, haben Sie ohne anwaltliche Vertretung wenig zu sagen und zu verlangen. Sie dürfen keine Akteneinsicht nehmen, ohne Anwalt sind Sie also immer im Tal der Ahnungslosen. Jeder der ins Strafverfahren Involvierten weiss mehr als Sie. Das kann sich am Ende logischerweise nicht als Vorteil für Sie darstellen, egal, ob es sich jetzt um ein relativ harmloses Bussgeldverfahren handelt oder, ob es sich z. B. um schon etwas Gravierendes, handelt wir z. B. eine Flucht nach einem Autounfall,, womit Sie dann möglicherweise bereits im Verkehrsstrafrecht angekommen wären. Oder halt Steuerhinterziehung oder etwas was schon in Richtung eines Verbrechens geht.

Was also zum Strafrecht jedermann bekannt sein sollte und müsste ist zumindest: Wenn die Polizei morgen in aller Herrgottsfrühe die Tür eintritt und Ihnen, im Bett liegend gleich mehrere starke Taschenlampen die Sicht nehmen: Verhalten Sie sich ruhig, auch wenn das schwer fällt. "Polizei" schreiben kann jeder, auch Gangster. Zu nichts etwas sagen und einen Anwalt einschalten.

Wenn man von Seiten der Strafverfolger mit Fragen an Sie herantreten sollte: Ruhig bleiben, abwarten und zuhören, anhören, was man Ihnen vorwirft, erst einmal, wie bereits gesagt,  besser nichts zu allem sagen und dann mit halbwegs klarem Kopf entscheiden, ob es angebracht ist einen Anwalt zu beauftragen der für Sie spricht.

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