Vorabinfos  |   Rechtsrat per Telefon  |  Rechtsrat per eMail   |  Häufige Fragen  |  Rechtschutz  |

.........

|   Index  |  Themen Recht   |

 Anwaltshotline  

....

Verkehrsrecht - Anwalt für Verkehr > Strassenverkehr

Was gilt es beim Verkehrsrecht zu wissen?

Unter Verkehrsrecht gehört alles eingeordnet was mit der Fortbewegung im öffentlichen Raum und auf dem Boden zu tun hat. Egal ob direkt oder indirekt. ganz egal. Das fängt beim Fussgänger an und hort beim Fahren eines Schwertransport auf.. Alle Formen sich fortzubewegen zwischen diesen Extremen fallen unter das Verkehrsrecht.

Verstösse gegen Normen des Verkehrsrechts werden nur vom Staat sanktioniert.

Wir unterscheiden: Ordnungswidrigkeiten und Sachen, die in den strafrechtlichen Bereich fallen, ins Verkehrsstrafrecht. Hier sollte zumindest jeder halbwegs fit sein

Nehmen wir als Beispiel die Fahrerflucht: Wenn nicht gerade gravierendste Gründe vorliegen, wie z. B., dass einer total besoffen ist und deshalb fürchtet den Führerschein zu verlieren, ist es fast nie nachvollziehen, dass sich jemand sich klammheimlich davonmacht, der an einem fremden Fahrzeug "aus Versehen"  einen kleinen Schaden verursacht hat. Im Sinne des Verkehrsrecht also Fahrerflucht begeht.

Die verkehrsrechtlichen + strafrechtlichen Folgen sind manchmal derart gravierend, dass jeder es sich gut überlegen sollte: Die Flitze machen oder besser den Halter des beschädigten Fahrzeuges suchen +  finden oder selbst die Polizei zu rufen.

Bei Schäden bis zu 600 Euro werden die Verfahren bei Unfallflucht von den Strafverfolgungsbehörden meist gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Bei Schäden bis 1300 Euro orientieren sich die Strafen am Einkommen.  Das Punktekonto in Flensburg erhöht sich um zwei Punkte und es droht ein Fahrverbot bis zu drei Monaten. Bei einem Sachschaden von mehr als 1300 Euro wird eine Geldstrafe erheblicher ausfallen, es gibt drei Punkte im Norden und es droht ebenso ein Fahrverbot.

Und Achtung: Ab 90 Tagessätzen Geldstrafe und Freiheitsstrafen ab drei Monaten droht auch ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.

Grösste Vorsicht ist auch deshalb angebracht, weil die gesetzlichen Normen bei Unfallflucht bis zu drei Jahren Gefängnis vorsehen. Das kann z. B. bei einem Unfall mit Personenschäden und einer anschliessenden Flucht vom Ort des Unfalls ganz schnell erreicht werden.

Am Ende bleibt es aber auch bei der Unfallflucht eine Beurteilung des Einzelfalls in Hinblick darauf wie am Ende eine Strafe ausfällt.

Sonstiges zum Verkehrsrecht

Zu den sonstigen Vergehen, die lediglich mit Bussgeldern "bestraft" werden sind die Üblichen: Falschparken, keine Papiere dabei, das Nichtanlegen Gurts, die Funke  am Ohr, Schreiben von Whatsappnachrichten während der Fahrt ( höchstgefährlich und viel zu niedrig sanktioniert!),  verkehrtes Abbiegen, Vorfahrt missachten, ohne Licht in der Dunkelheit unterwegs. Vorsicht aber auch hier: Ab 60 Euro Bussgeld und mehr gibt es einen Punkt im hohen Norden..

Die nächsthöhere Stufe der "Vergehen" ist, was mit Bussgeldbescheiden und Fahrverbot "bestraft" wird oder bestraft werden könnte, wobei es auch hier natürlich darauf ankommt, wie toll Sie es getrieben haben.

Dazu gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer, Fahren unter Drogeneinfluss (unter Juristen umstritten), Fahren ohne Pappe, Fahren ohne den nötigen Versicherungsschutz usw.

Einen Punkt in hohen Norden gibt es z. B. für das Überschreiten der Geschwindigkeit ab 21 Kmh, ungenügendem Abstand zum Vordermann ab 80 Kmh, Missachten von Ampeln, Fahren ohne Zulassung, falsche Bereifung, das Ignorieren von Park- und Halteverbot mit Behinderungen von Rettungsfahrzeugen.

Zwei Punkte gibt es für das Ignorieren und Missachten eines Überholverbots, betrunken am Steuer > über 0.5 Promille, erforderlichen Abstand nicht einhalten bei mehr als 130 Sachen auf dem Tacho, noch gerade mal über die Ampel rauschen, wenn mehr als eine Sekunde rot, Geisterfahrt auf der Autobahn (klar, alle anderen fahren falsch), Fahrerflucht, mit mehr als 31 Kmh zu schnell in der Ortschaft. Drei Punkte gibt es für Nötigung, Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Unerlaubtes Abhauen vom Unfallort, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, besoffen hinterm Lenkrad und  eine Sachbeschädigung verursachen, Vollrausch mit über 1,1 Promille (naja, Vollrausch ab 1,1 Promille? Darüber könnte man streiten), Missbrauch von Autokennzeichen.

Zum Berechnen des Abstands: Das deutsche Recht legt da Berechnungen vor, die während der Fahrt kaum zu schaffen sind. Wer immer damit beschäftigt ist zu errechnen, ob sein Abstand zum Vordermann stimmt, könnte ganz schnell zur Verkehrsgefährdung werden, ähnlich wie jemand, der während der Fahrt das Handy am Ohr hat..

Und ganz wichtig: Anwalt + Hotline

Und abschliessend, ganz ganz  wichtig ist: Immer eine Nummer einer Anwaltshotline oder eines Anwwalts im Kurzspeicher des Telefons zu haben, einen Möglichkeit einen Anwwalt zu erreichen, der sieben Tage die Woche und auch nachts erreichbar ist, damit Sie immer sofort einen Rechtsanwalt am Rohr, wenn Sie mal ein eine Verkehrskontrolle geraten sollten, blasen sollen, gefragt werden, ob Sie mit einem Drogentest einverstanden sind. Wo Sie herkommen, wo Sie hinwollen. Fragen, die immer wieder gestellt werden, die die Polizei aber gar nicht zu interessieren haben.

Der ein oder andere wird von der Polizei schon mal härter angegangen, als dies eigentlich notwendig ist. Kommt vor! Wenn Sie dann sofort einen Rechtsanwalt am Rohr haben, der sich dann noch die Polizisten geben lässt,  beruhigt sich so eine Situation meist ganz schnell.

Unsere Nummer ist: 0900-1234 1010. Meist rund um die Uhr erreichbar.

Kosten: Preiswerte 1,85 Euro ja Minute aus dem Festnetz, vom Handy: Ihr Provider langt meist richtig hin. Leider. Also auf dessen Ansage achten!

............

Empfehlungen  >  Forum Recht

Impressum + Datenschutz

....................

Kindesmissbrauch? Hilf sie zu schützen! www.globaid.com Kindesmissbrauch? Hilf auch Du sie zu schützen.