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Wettbewerbsrecht - Anwalt für gewerblichen Rechtschutz

Was ist unter Wettbewerbsrecht zu verstehen?

Das Wettbewerbsrecht, Rubrik: Gewerblicher Rechtsschutz regelt den Umgang vom Gewerbetreibenden die in Konkurrenz zueinander stehen. Es soll damit unterbunden werden, dass sich jemand durch falsche Angebote, Täuschen etc einen Vorteil im Wettbewerb schaffen kann.

Es kann nur Unterlassung fordern wer mit einem anderen in irgendeinem Wettbewerb steht.

Ein Metzger, der in seiner Strasse einen Schlosser beobachtet, der gegen wettbewerbsrechtliche Regeln verstösst, selbst in den übelsten Formen, kann von diesem keine Unterlassung verlangen. Was er tun kann: Dessen Konkurrenz auf dieses Treiben hinweisen.

Die Wenigen die nicht in einem Wettbewerbsverhältnis mit egal wem stehen müssen, sind Verbraucherschutzorganisationen wie z. B. die Wettbewerbszentrale. Diese benötigen allerdings eine Zulassung.

Der normale, übliche, Rechtsweg im Gewerblichen Rechtschutz ist zunächst die Abmahnung, mit beigefügter Unterlassungserklärung und der Aufforderung eine Vertragsstrafe für den Fall der Wiederholung zu akzeptieren. Es kann aber auch abgemahnt werden, ohne gleich mit den grossen Kanonen zu schiessen. Das ist der freundlichere Weg, wenn z. B. leicht zu erkennen ist, dass es sich um sowas wie einen "Flüchtigkeitsfehler" handelt.

Wenn eine Abmahnung nicht akzeptiert wird, muss halt der ganz normale Rechtsweg mit Klage eingeschlagen werden. Wenn es ganz eilig ist, kann es auch mit einer Einstweiligen Verfügen versucht werden. Diese hat jedoch so ihre Tücken und kann auch nach hinten losgehen.

Zum Teil tangiert auch das Namensrecht, Markenrecht das Wettbewerbsrecht

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Sorgt das Wettbewerbsrecht für Gerechtigkeit im Umgang miteinander?

Leider: Ein ganz klares Nein. Es wird immer mehr missbraucht.

Missbraucht, oft bis zur Schmerzgrenze, von denen mit denen mit viel Geld auf dem Konto und es benachteiligt so die finanziell weniger Starken. Das Wettbewerbsrecht müsste schon lange geändert, der Neuzeit angepasst werden. Die Politik ignoriert die gravierenden Fehler seit langer Zeit souverän. Die letzte Reform war ein Reförmschen.

Das Grundgesetz will es so: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, sollen auch alle dieselben rechtlichen Möglichkeiten haben. Das sollte auch dem ein oder anderen Richter ins Tagebuch geschrieben werden. Was so manches mal in wettbewerbsrechtlichen Verfahren geurteilt wird ist mit haarsträubend nur unzureichend beschrieben: Da bejahen Richter eines OLG in Hessen ein Wettbewerbsverhältnis mit der Begründung, dass ein Unterlassung Fordernder ja könnte, wenn er wollte. Also eine Tätigkeit aufnehmen, die er noch nie aufgenommen hat, auch nicht nach der Entscheidung, die nun bereits Jahre her ist. Absurd. Worin ist ein eventueller Schaden für einen zu sehen, der könnte, wenn er wollte, aber tatsächlich nicht will?

Also nochmal. Das Grundgesetz will es so: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, sollen auch alle dieselben rechtlichen Möglichkeiten haben. 

Generell ist dem aber nicht so. In Deutschland gibt es nur zwei Gruppen, welche ihre rechtlichen Möglichkeiten nahezu vollständig ausschöpfen können, manchmal bis zum Exzess. Die eine Gruppe verfügt von haus aus über die genügenden Geldmittel und die andere Gruppe ist die, welche nichts hat und für (fast) alles Prozesskostenhilfe erhalten kann. Im Familienrecht wird das oft genutzt, um sich vor Gericht bis zum Erbrechen um jeden kleinsten Mist rumzustreiten.

Und aufs Wettbewerbsrecht bezogen: Was ist beim Wettbewerbsrecht nicht gerecht? Warum ist es eine Einladung zum Missbrauch?

Theorie:  Gehen wir einmal davon aus dass ein Koloss die Telecom (könnte auch jeder andere Geldgigant sein) mit einem kleinen, stationären Verkäufer von Telekommunikationssachen in der Innenstadt aneinander gerät, weil dieser irgendetwas unternimmt, was nach Meinung der Telecom gegen die Regeln des gewerblichen Rechtschutzes geht..

Jetzt jagen die ihre Rechtsanwälte raus, die formulieren die Abmahnung, hängen an diese eine Unterlassungserklärung und auch gleich noch ihre Kostennote dran. Öffnet jetzt der kleine Telefonhändler das Abmahnschreiben der Anwälte, wird er wohl kurz davor sein einen Herzinfarkt zu erleiden angesichts dessen was diese Anwälte ihm als Streitwert bekannt machen und woraus sich die Höhe ihrer Kostennote berechnet. Die Streitwerte sind dann nicht selten sechsstellige Beträge im mittleren bis höheren Bereich. Dem kleinen Händler wird sofort klar sein, dass er möglicherweise einen grösseren Kredit wird aufnehmen müssen, wenn er sich gegen die Abmahnung wehren will. Und ihm wird auch ganz schnell klar sein, dass er ruiniert sein könnte, wenn er ein solches Verfahren verlieren sollte.

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Und was ist daran jetzt nicht gerecht?

Das Wettbewerbsrecht (oder besser: Die Gerichte) orientiert sich in wettbewerbsrechtlichen Verfahren an der Grösse des Verletzten, am Umsatz, auch, obwohl das so pauschal nicht seine sollte, an der Bekanntheit, also desjenigen, der behauptet, dass ein anderer etwas tut, was gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs geht, was ihm schadet und weswegen er halt klagen muss.

Würde jetzt ein Grossumsatzler wie (die hier fiktive) Telecom, was nicht einmal so realitätsfern ist, etwas vorführen was gegen gegen die guten Sitten im Wettbewerb geht und damit dem kleinen Telefonverkäufer evtll. einen Schaden zufügen und würde der nun überlegen gegen die Telecom vorzugehen, könnte er, weil er ja ein "Kleiner" ist, keinesfalls einen sechsstelligen, die bei den Kolossen von den Gerichten i. d. R. auch bestätigt werden, ansetzen. Vierstellig ist eher die Regel als die Ausnahme, fünfstellig schon fast eine Ausnahme. Dagegen liesse sich nichts einwenden, wenn dies dann auch für alle Fälle gälte, egal wer nun klagt.

Dem kleinen Telefonverkäufer wird schnell klar werden, dass man sich bei einem Grossverdiener über seine Abmahnung totlachen würde, möglicherweise, dass er durch alle Instanzen gehen müsste, weil diese Kolosse auch im Falle des Unterliegens in den ersten Instanzen weitermachen, die entstehenden Kosten aus der Portokasse bezahlen. Es passiert immer wieder, dass sie erst einlenken, wenn eine Sache beim Bundesgerichtshof anhängig wird und sie ein Urteil mit Signalwirkung fürchten müssen.

Wer also genügend Kohle in der Kriegskasse hat ist  klar im Vorteil. 

Viele weniger Betuchte haben in der Vergangenheit etwas anerkannt, was sie nie hätten anerkennen müssen. Sie hätten jedes Verfahren gewonnen, wären die Geschichten vor Gericht gelandet. Aber...., der lange Atem. Sie mussten versprechen etwas zu unterlassen, was sie nicht hätten unterlassen müssen und hatten am Ende auch noch die Kosten für gegnerischen Anwälte an der Backe. 

Und weniger Betuchte erkennen auch heute noch unrechtmässige Forderungen an und werden es auch in Zukunft tun, wenn der Gesetzgeber hier nicht für Waffengleichheit sorgt.

Warum geschieht nichts?

Lobbyisten?

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Schon einmal was von Gerichtstourismus gehört?

Im Wettbewerbsrecht gibt es den sogenannten Ort der Verletzung. Der kann, verstärkt seit Internet, überall in Deutschland sein. Wichtig ist dieser "Ort der Verletzung" deshalb, weil an einem solchen Ort eine Klage eingereicht werden muss. Wenn aber dieser Ort nun überall sein kann, kann also auch überall geklagt werden. Im normalen Zivilrecht ist das der Sitz des Gläubigers.

Das führte dazu , dass Menschen, Firmen mit viel Geld andere mit Klagen überzogen, egal ob berechtigt oder nicht. Stets wurde an verschiedenen Orten geklagt und somit mussten die Betroffenen quer durch die Republik auf Reise von Gericht zu Gericht reisen, mussten quer durch die Republik von Termin zu Termin hetzen. Für kleiner und mittlere Geschäftsleute, Firmen kann das ganz schnell in unerträglichen Stress ausarten.

Sinn macht das, wenn dem Gegner das Geld, die Geduld und die Zeit Geduld ausgehen könnte. Aber es gibt ja Methoden um herauszufinden wie stark ein "Gegner" aufgestellt ist. 

Fair ist es nicht.

Das Positive, was hier zum Abschluss  angemerkt werden kann, ist, dass verschiedene Gerichte diese Form des Missbrauchs mittlerweile einschränken. Auch haben die ersten Gerichte damit begonnen die ausufernden Streitwerte nach unten zu drücken..

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